Donnerstag, 1. Oktober 2015

Rekord: 635.000 Euro Schmerzensgeld für Kachelmann.

Das Verlagshaus Axel Springer und die "Bild"-Zeitung müssen wegen ehrverletzender Berichterstattung über den Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann 635.000 Euro Schmerzensgeld an den Wettermann zahlen. Die Springer-Publikationen hätten in der Berichterstattung zu dem Prozess unter anderem Informationen über Kachelmanns Sexualleben preisgegeben und damit seine Intimsphäre und sein Selbstbestimmungsrecht verletzt, entschied das Landgericht Köln. 

Kachelmann war Ende Mai 2011 in Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Dem Kölner Gericht zufolge verletzten Springer-Medien mit ihrer Berichterstattung aus diesem Verfahren in 38 Fällen die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns "schwerwiegend".
Kachelmann war Ende Mai 2011 in Mannheim vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Dem Kölner Gericht zufolge verletzten Springer-Medien mit ihrer Berichterstattung aus diesem Verfahren in 38 Fällen die Persönlichkeitsrechte Kachelmanns "schwerwiegend". 
Das Gericht betonte in diesem Zusammenhang, dass die beanstandeten Berichte in der "Bild"-Zeitung sowie auf den Plattformen "bild.de", "welt.de" und "abendblatt.de" nicht einem berechtigten Informationsinteresse der Allgemeinheit gedient hätten, "sondern allein zur Befriedigung der Neugier der Öffentlichkeit". Zudem sei es aufgrund der Berichte zu "unzulässigen Vorverurteilungen" Kachelmanns gekommen. Für die "Bild"-Zeitung hatte damals die Feministin Alice Schwarzer aus dem Verfahren berichtet.
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.



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